Individualsoftware für Ihre Prozesse

Software, die Ihren Arbeitsalltag einfacher macht. Für Windows, Apple und Web. Passend zu Ihren Abläufen und für die Menschen, die damit arbeiten.

01Der Ansatz

Für Ihre Abläufe entwickelt. Für Menschen gemacht.

Der Anspruch an Software

Nur Software, die auch Spaß macht, wird genutzt.

Konkret heißt das: weniger Klicks, verständliche Oberflächen und ein Werkzeug, mit dem Ihr Team gerne arbeitet.

Daniel BergmannInhaber, EINS84 So sieht das in der Praxis aus

02Leistungen

Nativ für Ihre Ziel­umgebung.

Windows-Fachanwendung, nativ für macOS & iOS, plattformunabhängiges Webportal oder Daten-Schnittstelle im Firmennetz. Welche Plattform für Ihren Anwendungsfall die wirtschaftlichste ist, wird im Erstgespräch geklärt.

01 — Desktop- & Fachanwendungen

Windows

Für Windows entstehen Desktop- und Fachanwendungen mit C# / .NET, WinUI 3 und WPF, nativ sowie mit Python.

  • C# / .NET
  • WinUI 3
  • WPF
  • Python

02 — macOS, iOS, iPadOS, tvOS

Apple

Für Apple-Plattformen entstehen Anwendungen für macOS, iOS, iPadOS und tvOS.

  • macOS
  • iOS
  • iPadOS
  • tvOS

03 — Im Browser – online, lokal oder offline

Web

Webanwendungen jeder Art, die plattformunabhängig im Browser laufen – vom Kundenportal bis zu Auswertungen und Reporting. Nicht jede Webanwendung braucht das Internet: Auf Wunsch läuft sie lokal im Firmennetz oder arbeitet offline weiter und gleicht die Daten ab, sobald wieder eine Verbindung besteht.

  • Webanwendungen
  • Kundenportale
  • Auswertungen & Reporting
  • Lokal & offlinefähig

04 — Eigene Transaktionen, Ihre Daten

SAP & Schnittstellen

Im SAP-Umfeld entstehen kundenspezifische Transaktionen, zugeschnitten auf Ihre Abläufe. Wahlweise klassisch in ABAP mit der gewohnten SAP-Oberfläche oder als moderne Weboberfläche, die über OData direkt mit Ihrem SAP-System arbeitet. Die Daten bleiben dabei, wo sie hingehören: im SAP. Weitere Systeme und Datenbanken lassen sich über Schnittstellen anbinden.

  • SAP / ABAP
  • Kundenspezifische Transaktionen
  • OData & Weboberflächen
  • Schnittstellen & APIs

Ihr Nutzen

Weniger Aufwand, geringere Kosten, mehr Transparenz.

Software muss sich rechnen – durch gesparte Zeit, weniger Fehler und klare Abläufe.

03Sicherheit

Auf den Cyber Resilience Act vorbereitet.

Heute entwickelt, morgen noch sicher. Neu entwickelte Anwendungen werden auf Wunsch bereits heute nach den Vorgaben des Cyber Resilience Act umgesetzt. So entsteht kein nachträglicher Anpassungsbedarf, wenn die Pflichten greifen.

Was ist der Cyber Resilience Act?

Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) ist ein EU-Gesetz für die Cybersicherheit von Software und vernetzten Geräten. Sein Grundsatz: Sicherheit wird nicht nachträglich ergänzt, sondern von Anfang an mitentwickelt und über die gesamte Nutzungsdauer erhalten. Durch Updates, dokumentierte Bestandteile und einen geregelten Umgang mit Schwachstellen.

Was bedeutet das für Sie?

Individualsoftware ist oft viele Jahre im Einsatz. Wird sie schon heute nach diesen Vorgaben gebaut, ist sie zukunftssicher: Es muss nichts teuer nachgerüstet werden, und Ihre Anwendung entspricht dem Stand, den Gesetzgeber und Kunden künftig erwarten. Ob eine Anwendung im Einzelfall unter die Verordnung fällt, hängt davon ab, wie sie bereitgestellt wird. Als Maßstab für sichere Software taugen die Anforderungen in jedem Fall.

  1. Verordnung (EU) 2024/2847 in Kraft getreten (bereits wirksam)
  2. Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen (bereits wirksam)
  3. Übrige Anforderungen gelten (bevorstehend)
  • 01 Sichere Grundkonfiguration im Auslieferungszustand
  • 02 Update-Fähigkeit über den vereinbarten Supportzeitraum
  • 03 Softwarestückliste dokumentiert als SBOM
  • 04 Meldeweg für Schwachstellen klar definiert

04Ablauf

Von der Anforderung zur produktiven Lösung

Nachvollziehbar in klar abgegrenzten Schritten und maßgeschneidert für Ihre IT-Landschaft – ob als Windows-Fachanwendung, nativ für macOS & iOS, plattformunabhängiges Webportal oder als Daten-Schnittstelle im Firmennetz.

  1. Schritt 1: Anforderungsaufnahme

    In einem kostenfreien Erstgespräch erfassen wir Ihre Ausgangssituation. Maßgeblich sind dabei die tatsächlichen betrieblichen Abläufe und Prozesse in Ihrem Unternehmen.

    30–60 Minuten · unverbindlich

  2. Schritt 2: Konzept & Angebot

    Sie erhalten einen schriftlichen Lösungsvorschlag mit Funktionsumfang, passender Plattformwahl und kalkuliertem Aufwand. Die Entwicklung beginnt erst nach Ihrer Freigabe.

    schriftlich · nachvollziehbar kalkuliert

  3. Schritt 3: Umsetzung für Ihre Plattform

    Die Entwicklung erfolgt nativ für Ihre Ziel-Umgebung (Windows, Apple, Web oder als Schnittstelle) in abgegrenzten Stufen mit lauffähigen Zwischenständen.

    Windows · Apple · Web · SAP · Schnittstellen

  4. Schritt 4: Einführung & Betreuung

    Inbetriebnahme, Datenübernahme und Einweisung Ihrer Mitarbeiter. Anschließend steht Ihnen ein Ansprechpartner zur Verfügung, der die Anwendung im Detail kennt.

    inkl. Support & Weiterentwicklung

05FAQ

Häufige Fragen

01 Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Kosten richten sich nach dem Funktionsumfang – eine einzelne Automatisierung ist anders zu bewerten als eine vollständige Fachanwendung. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine nachvollziehbar kalkulierte Aufstellung, bevor mit der Entwicklung begonnen wird. Das Erstgespräch selbst ist kostenfrei und unverbindlich.

02 Für welche Plattformen entwickeln Sie?

Für Windows entstehen Desktop- und Fachanwendungen mit C# / .NET, WinUI 3 und WPF, nativ sowie mit Python. Für Apple-Plattformen entstehen Anwendungen für macOS, iOS, iPadOS und tvOS. Hinzu kommen Webanwendungen jeder Art, die plattformunabhängig im Browser laufen, auf Wunsch auch lokal im Firmennetz oder offlinefähig. Im SAP-Umfeld entstehen kundenspezifische Transaktionen, klassisch in ABAP oder als moderne Weboberfläche über OData, sowie Anbindungen über Schnittstellen. Welche Plattform für Ihren Anwendungsfall die wirtschaftlichste ist, wird im Erstgespräch geklärt.

03 Sind die Anwendungen auf den Cyber Resilience Act vorbereitet?

Ja. Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten. Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen greifen ab dem 11. September 2026, die übrigen Anforderungen ab dem 11. Dezember 2027. Neu entwickelte Anwendungen werden auf Wunsch bereits heute nach diesen Vorgaben umgesetzt: sichere Grundkonfiguration im Auslieferungszustand, Update-Fähigkeit über den vereinbarten Supportzeitraum, dokumentierte Softwarestückliste (SBOM) sowie ein definierter Weg für die Meldung von Schwachstellen. So entsteht kein nachträglicher Anpassungsbedarf, wenn die Pflichten in Kraft treten.

04 Wie lange dauert die Umsetzung?

Kleinere Lösungen sind häufig innerhalb weniger Wochen produktiv einsetzbar. Umfangreichere Anwendungen werden in Ausbaustufen umgesetzt: Ein nutzbarer Stand steht früh zur Verfügung und wird schrittweise erweitert. Das reduziert das Projektrisiko gegenüber einer Umsetzung, deren Ergebnis erst am Ende sichtbar wird.

05 Die Anforderungen sind noch nicht abschließend definiert.

Das ist der Regelfall. Ein ausgearbeitetes Lastenheft ist keine Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Es genügt, wenn Sie beschreiben, welche Abläufe im Tagesgeschäft Aufwand verursachen. Die strukturierte Überführung in eine technische Lösung ist fester Bestandteil der Entwicklungsleistung.

06 Können bestehende Systeme angebunden werden?

In der Regel ja. Ob Warenwirtschaft, Onlineshop, Finanzbuchhaltung oder eine bestehende Datenbank: Sofern ein Zugang zu den Daten besteht – über eine Schnittstelle, einen Export oder direkten Datenbankzugriff – lässt sich eine Anbindung realisieren. Die technische Machbarkeit wird vorab geprüft.

07 Wie ist die Betreuung nach der Einführung geregelt?

Auf Wunsch übernehme ich Wartung, Updates und Weiterentwicklung. Sie haben dabei durchgehend denselben Ansprechpartner, der die Anwendung und Ihre Abläufe im Detail kennt. Umfang und Konditionen werden vorab schriftlich vereinbart.

08 Wem stehen die Nutzungsrechte am Quellcode zu?

Sie erhalten das vereinbarte Nutzungsrecht an Ihrer Anwendung. Quellcodeübergabe, Dokumentation, Bearbeitungsrechte und eine mögliche Weiterentwicklung durch Dritte werden im Angebot ausdrücklich festgelegt.

09 Arbeiten Sie auch überregional?

Ja. Der Unternehmenssitz befindet sich in Weingarten in Baden-Württemberg. Die Zusammenarbeit erfolgt ortsunabhängig per Videokonferenz, Telefon und E-Mail. Im Raum Bodensee–Oberschwaben sind Termine vor Ort selbstverständlich möglich.

06Kontakt

Sprechen wir über Ihre Anforderung

Beschreiben Sie kurz, welche Abläufe in Ihrem Unternehmen Aufwand verursachen oder welche Anwendung Sie benötigen. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine erste fachliche Einschätzung – kostenfrei und unverbindlich.

Antwortzeit
in der Regel innerhalb von 24 Stunden
Thema
Welche Abläufe verursachen derzeit Aufwand? Für welche Plattform soll die Anwendung eingesetzt werden?

Pflichtfelder sind mit markiert. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

Kostenloses Erstgespräch